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Fördermöglichkeiten für Unternehmen

 

Viele Unternehmen sind derzeit auf der Suche nach ihren Azubi´s für das kommende Ausbildungsjahr. Doch in den letzten Jahren wurde es für viele Betriebe zunehmend schwieriger, geeignete Bewerber zu finden. Hauptgrund dafür sind die immer geringer werdenden Schulabgängerzahlen. Insgesamt beendeten im Jahr 2008 noch rund 49.800 junge Sachsen ihre Schulbildung. In 2010 werden nur noch 33.600 Schulabgänger in Sachsen erwartet.
 
 
Was bedeutet das für Sie als Ausbildungsbetrieb?
  • im Vergleich zum Vorjahr fehlen sächsischen Unternehmen insgesamt 8.500 potenzielle Bewerber für ihre Ausbildungsstellen
  • geringere Schulabgängerzahlen bedeutet auch weniger gute und sehr gute Ausbildungsplatzbewerber
  • Realschüler mit überdurchschnittlich guten Noten sind eine Rarität
  • immer mehr Abiturienten entscheiden sich für ein Studium

 

Welche Folgen ergeben sich für Sie, wenn Sie nicht ausbilden, aber Fachkräftebedarf haben?

  • die Anzahl der Ausbildungsabsolventen geht kontinuierlich zurück
  • die meisten Betriebe bilden für ihren Eigenbedarf aus und behalten ihren Nachwuchs
  • es gibt weniger Fachkräftepotenzial auf dem freien Markt 

 

 
Welche Unterstützung bietet Ihnen die Agentur für Arbeit?
 
  • Intensive Beratung durch den Arbeitgeberservice
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen - Stützunterricht für Jugendliche mit Leistungsdefiziten
  • Ausbildungszuschuss - Fördermöglichkeiten bei Einstellung schwerbehinderter Jugendlicher
  • Ausbildungsbonus - Fördermöglichkeiten bei zusätzlicher Ausbildung von Bewerbern aus den Vorjahren
  • Ausbildungsmanagement für Benachteiligte – öffentliche Träger unterstützen die Ausbildungsbetriebe, Jugendliche werden bis zum Abschluss der Ausbildung sozialpädagogische betreut
 

 
 
Unterstützungsmöglichkeiten für Ausbildungsunternehmen im Einzelnen
 

 

» Ausbildungsbonus

Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungs-betriebes verloren haben, kann ein Ausbildungsbonus gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich zwischen 4.000 - 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im 1.Lehrjahr. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten werden auf die Höhe der Förderung angerechnet.

Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des/der Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

                                                                                                      

» Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) haben das Ziel, den Ausbildungserfolg bzw. den Erfolg der Einstiegs-qualifizierung (EQ) zu sichern. Sie können bei Bedarf zu Beginn und jederzeit während der Ausbildung oder EQ gewährt werden.

Ein spezieller Unterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung tragen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten bei und/oder fördern das Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten. Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3–8 Stunden pro Woche.

» Ausbildungszuschuss

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt.

 

» Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer des Eingliederungszuschusses richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

 

  

                                                                              » Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist für junge Menschen mit erschwerten Vermittlungs-perspektiven der Türöffner in eine betriebliche Berufsausbildung.Sie dauert mindestens 6 aber längstens 12 Monate und dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Im Erfolgsfall ist die die Verkürzung einer anschließenden Berufsausbildung möglich. 
Arbeitgeber, die eine EQ durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu 216 Euro monatlich zzgl. eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozial-versicherungsbeitrag des Azubis gefördert werden. Mit der EQ sollen auch nicht oder nicht mehr ausbildende Betriebe für die Berufsausbildung gewonnen werden.
 
 

» Betriebliches Ausbildungsmanagement
Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, wollen ausbilden und sind dabei auch bereit, einem förderungsbedürftigen Jugendlichen eine Ausbildungschance zu geben?
Mit dem betrieblichen Ausbildungsmanagement soll das Engagement von Klein- und Mittelbetrieben in der betrieblichen Ausbildung und der Berufsausbildungsvorbereitung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen unterstützt werden. Ein beauftragter Bildungsträger gibt Ihnen Unterstützung bei administrativen Aufgaben, bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Ausbildung oder auch bei der Lösung auftretender Probleme.


Sie wollen einen förderungsbedürftigen Jugendlichen in eine betriebliche Berufsausbildung einstellen, haben aber aktuell nicht oder nicht mehr im entsprechenden Beruf ausgebildet?
Dann kann die Leistung ebenso Angebote zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen umfassen. Der Bildungsträger leistet u. a. Unter-stützung bei der Zulassung als Ausbildungsbetrieb, bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen oder in Fragen der Ausbildereignung.

 

Sie haben grundsätzlich Interesse an der Einstellung eines benachteiligten Ausbildungsplatzbewerbers, sind jedoch noch unsicher, ob dieser über die erforderliche Berufseignung verfügt und den Anforderungen der Ausbildung entsprechen kann? In diesem Fall kann ein Abgleich des Anforderungsprofils mit dem individuellen Leistungsvermögen des Bewerbers vorgenommen werden.

 

 

 

Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende

 

» Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Jugendliche haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Aufnahme einer betrieblichen Erstausbildung, wenn sie auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind. Die BAB dient zur Deckung des Lebensunterhaltes, der Fahrkosten und sonstiger Kosten (u. a. Arbeitskleidung). Die Beihilfe ist abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern. Behinderte Azubis haben Anspruch, wenn sie während der betrieblichen Ausbildung bei den Eltern wohnen.

 
 
 
Mehr Informationen und Ansprechparnter
  

Arbeitgeberservice

Agentur für Arbeit Pirna
Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
                                                                                    
Seminarstraße 9 in 01796 Pirna
Tel.: 01801 664 466
(Festnetz 3,9 ct/min; Mobilfunk höchstens 42 ct/min)
» Email schreiben                                  
                                                             

Ausführliche Informationen rund um das Thema Ausbildung finden Sie in der Broschüre "Ausbildung von A-Z" der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus erfahren Sie Akutelles über den Markt, den Wettbewerb und alle wichtigen Bereiche des Personalmanagements über den Arbeitgeber-Newsletter der Agentur für Arbeit Pirna. 

 

» Newsletter 07/2011 
» Newsletter 01/2011 
 
 
 
 
 

 


 



Samstag, 23. Januar 2021  20:21 Uhr

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